Seite 31 4/10/2, S. 16). Welches Tier konkret gefährdet worden sei, werde in der Anklageschrift nicht aufgeführt. Auch werde nicht erklärt oder dargelegt, dass beispielsweise sämtliche mit Virbagen canis SHAPPi od. LT geimpften Hunde, konkret gefährdet gewesen wären. Es bleibe somit unklar, was den geimpften Hunden konkret aufgrund der Impfung hätte passieren können, resp. worin die Gefahr für ihre Gesundheit bestanden habe. Auch die Zeugenaussagen hätten keine Hinweise auf eine konkrete Gesundheitsgefährdung der geimpften Tiere geliefert (vgl. act.