Täter sich darauf eingerichtet hat, durch deliktische Handlungen relativ regelmässig Einnahmen zu erzielen, die einen namhaften Beitrag an die Kosten zur Finanzierung seiner Lebensgestaltung darstellen (Urteil des Bundesgerichts 6B_550/2016 vom 10. August 2016 E. 2.3). Ob dies der Fall ist, ist aufgrund der gesamten Umstände zu entscheiden (Anzahl bzw. Häufigkeit, der während eines bestimmten Zeitraums bereits verübten Taten, die Entwicklung eines bestimmten Systems bzw. einer bestimmten Methode, Aufbau einer Organisation, die Vornahme von Investitionen usw.).