Seite 21 Gestützt auf das HMG hat der Bundesrat am 18. August 2004 die Tierarzneimittelverordnung (TAMV) erlassen. Die Einführung eines ausländischen Präparats ist nur nach den Bestimmungen von Art. 36 AMBV und Art. 7 TAMV zulässig (act. B 4/S21, S. 2).