Einführen/Inverkehrbringen/Verschreiben von Arzneimitteln ohne Zulassung Das Kantonsgericht hat es für erstellt erachtet, dass der Beschuldigte Bestellungen im Ausland tätigte und in Deutschland und Österreich Arzneimittel einkaufte. Aus den Rechnungen der Kunden gehe hervor, dass er diese auch an Endverbraucher in der Schweiz abgegeben habe (act. B 2 E. 3.2.2, S. 33).