26 aHMG näher konkretisiert (Botschaft vom 1. März 1999 zu einem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte, BBl 1999 3487; URS JAISLI, in: Basler Kommentar zum HMG, 2006, N. 63 zu Art. 3 aHMG). Nach Art. 26 Abs. 1 aHMG müssen bei der Verschreibung und der Abgabe von Arzneimitteln die anerkannten Regeln der medizinischen und der pharmazeutischen Wissenschaften beachtet werden. Was unter dem Begriff der anerkannten Regeln der medizinischen und