Strafgesetzbuch oder dem Betäubungsmittelgesetz vorliegt, mit Gefängnis oder mit Busse bis zu CHF 200‘000.00 bestraft, wer die Gesundheit von Menschen gefährdet, indem er oder sie vorsätzlich: a. Sorgfaltspflichten im Umgang mit Heilmitteln verletzt; b. Arzneimittel ohne Zulassung, ohne Bewilligung oder entgegen anderen Bestimmungen dieses Gesetzes herstellt, in Verkehr bringt, verschreibt, einführt, ausführt oder damit im Ausland handelt; c. Heilmittel abgibt, ohne dazu berechtigt zu sein;