Seite 14 verändern; massgeblich sei der Eintrag, eine Kleberpflicht gebe es nicht (act. B 22, S. 4). Um dem Beschuldigten ein gewerbsmässiges Vorgehen nachweisen zu können, wäre wichtig zu wissen, wie hoch der Einkaufspreis des Medikamentes in Deutschland sei, was ein vergleichbares Medikament in der Schweiz kosten würde, was zu welchem Preis wem verrechnet worden sei, was andere Tierärzte verrechnen würden etc. Und all das wäre in Relation zum Gesamtumsatz und zum Einkommen der Jahre 2010 bis 2015 zu setzen (act. B 22, S. 9).