Ob es in der Schweiz einen vergleichbaren Impfstoff gebe resp. wie hoch die Kosten bei einer Impfung in der Schweiz gewesen wären, ergebe sich aus der Anklage nicht. Der Beschuldigte habe durch die Kombiimpfungen keinen wirtschaftlichen Vorteil gehabt act. B 26, S. 9 f.). Frau Q. habe überhaupt keine Katze (act. B 26, S. 10). Ein Tierarzt dürfe einen Kleber manuell