Wenn er dies im Endeffekt nicht an der Grenze angemeldet habe, dann sei das sein Fehler gewesen. Es sei ihm einfach auch zu dumm gewesen, an der Grenze einen Zettel auszufüllen für € 1.95 Baneocin und das Ganze hin und her zu machen. Im Endeffekt habe er es ja sowieso niemandem berechnet. Er sei davon ausgegangen, dass dies erlaubt sei, weil es Einzelteile gewesen seien. Genau gleich sei es für das Solcoseryl gewesen (vgl. act. B 4/45, S. 12 f.).