Nur der Aufkleber sei zerstört worden, nicht der Impfstoff selbst. Er habe deshalb die passenden Nummern draufgeschrieben. Die Medikamente für die Praxis in F. habe er in der Schweiz bestellt (act. B 4/45, S. 9). Häufig Vetoquinol und Virbac. In Deutschland gebe es die Firma N., welche in der Schweiz eine Tochterfirma namens O. habe. Die Kosten bei der Tochterfirma seien doppelt bis das Zweieinhalbfache so hoch. Zwischen N. und O. habe er unterschieden. Aus Deutschland habe er nur den Impfstoff und Kleinstdinge wie beispielsweise einen Puder importiert. Das was ihm vorgeworfen würde, seien Futtermittelergänzungsstoffe, keine Arzneimittel.