Alle zugelassenen Kombinationsimpfungen hätten diesen Gentamicinzusatz. In der reinen Tollwutimpfung sei Gentamicin aber nicht drin. Wo die Impfungen der einvernommenen Zeugen resp. deren Haustiere stattgefunden hätten, könne er nicht mehr sagen, weil er nicht in seinen Computer schauen könne (act. B 4/45, S. 8). Sollte er einen Fehler gemacht haben, indem er zufälligerweise den deutschen Stempel gegriffen habe, so täte ihm das sehr leid. Bei der Reinigung der Praxis hätten Hilfskräfte nicht aufgepasst und draussen hingelegte Impfstoffe gereinigt und da sei der Aufkleber kaputt gegangen durch die Nitrolösung. Nur der Aufkleber sei zerstört worden, nicht der Impfstoff selbst.