Entscheidend sei der Zustand des Patienten gewesen. Es sei ihm klar, dass der Impfstoff in der Schweiz nicht zugelassen gewesen sei, aber er habe ausreichend oft erlebt, dass Kunden aus der Schweiz ins Ausland gefahren seien, um ihr Tier dort mit diesem Impfstoff behandeln zu lassen (act. B 4/45, S. 6 f.). Es seien aber nur