2.1.2 Vorbringen des Beschuldigten vor dem Kantonsgericht Der Beschuldigte deponierte, er sei in Europa als Tierarzt tätig gewesen. Er habe in ganz Europa chirurgische Eingriffe insbesondere bei Hunden und Katzen vorgenommen. Auch sei er als Zuchtgutachter tätig gewesen und habe in diesem Rahmen radiologische Überprüfungen vorgenommen (vgl. act. B 4/45, S. 3 f.). Er habe nie einzelne Tollwutimpfungen gemacht, sondern Kombiimpfungen (act. B 4/45, S. 5). Er habe festgestellt, dass diese viel besser wirken würden. Eine solche Impfung habe vor 2009 CHF 90.00 gekostet und danach CHF 100.00 bis CHF 110.00 (act. B 4/45, S. 5).