Ferner wird ihm vorgeworfen, bei 30 sichergestellten Medikationsarten oder undefinierbaren Mitteln das Ablaufdatum abgekratzt, entfernt oder handschriftlich und irreversibel abgeändert zu haben, bzw. sei überhaupt kein Ablaufdatum vorhanden, dieses verschimmelt gewesen oder es sei beim Inhalt gänzlich unklar gewesen, was sich im entsprechenden Behältnis hätte befinden sollen. Im Kühlschrank des Behandlungsraumes, welcher der Medikamentenaufbewahrung diente, sei zudem eine verfaulte Wurst sichergestellt worden (act. B 4/10/2, S. 4).