2.1.1 Anklage Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf die am Arbeitsort des Beschuldigten in F. am 16. November 2016 sichergestellten 110 in der Schweiz nicht zugelassenen Arzneimittel (act. B 4/10/2, S. 3). Ebenfalls sichergestellt worden seien 119 abgelaufene Arzneimittel. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, nicht zugelassene und/oder abgelaufene Arzneimittel verabreicht zu haben.