10. Die Buchhaltungsunterlagen sind dem Beschuldigten vollständig herauszugeben (Asservat Nr. 2013/182). Seite 7 D. Schriftenwechsel im Berufungsverfahren a) Gegen das Urteil vom 9. Juli 2020, dessen Zustellung in begründeter Ausfertigung am 13. Januar 2021 erfolgte (act. B 4/96 und 4/97) erklärte Staatsanwalt AA. mit Eingabe vom 1. Februar 2021 Berufung (act. B 1).