7. Dem Beschuldigten wird eine Parteientschädigung von CHF 13‘143.80 zugesprochen. 8. Rechtsanwalt BB. wird für seine Bemühungen im Rahmen der amtlichen Verteidigung mit CHF 6‘192.75 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse entschädigt).