5. Er wird verurteilt zu einer Busse von CHF 500.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen (Art. 47 und Art. 49 StGB). 6. Die Verfahrenskosten, bestehend aus CHF 20'580.00 Kosten der Voruntersuchung CHF 1'500.00 Gerichtsgebühr CHF 37.00 Zeugengeld CHF 6‘192.75 Amtliche Verteidigung CHF 54.95 Auslagen CHF 28‘364.70 insgesamt,