B 4/78). Das Urteil wurde tags darauf zugestellt (act. B 4/84). Mit Schreiben vom 14. Juli 2020 haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte die Berufung gegen das Urteil vom 9. Juli 2020 angemeldet (act. B 4/85 und 4/86). Die Verteidigung reichte am 3. August 2020 ein Schreiben ein und wies auf die Verjährung hin (act. B 4/90). C. Urteil der Vorinstanz Das Kantonsgericht fällte am 9. Juli 2020 folgendes Urteil (SE2 18 13): 1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Vorwurfs des mehrfachen Betrugs wegen fehlender Prozessvoraussetzung/Verjährung definitiv eingestellt.