Am 13. Juni 2018 überwies die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl an das Kantonsgericht (Verfahren Nr. SE2 2018 10; act. 7). Das Kantonsgericht verfügte am 3. Juli 2018 die Rückweisung an die Staatsanwaltschaft (Verfahren Nr. SE2 2018 10; act. 8). Mit Ergänzung vom 13. August 2018 überwies die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit erneut an das Kantonsgericht (act. B 4/10/1). Am 3. September 2018 teilte der Verteidiger mit, dass der Beschuldigte schwer herzkrank sei und beantragte eine Verhandlung erst ab Ende Januar 2019 anzusetzen (act. B 4/11/1). Mit Vorladung vom 6. November 2018 wurde die Hauptverhandlung auf den 29. Januar 2019 angesetzt (act.