Der Beschuldigte sei für die Kosten der Verteidigung mit 39/40 der Kosten der privaten Verteidigung, d.h. CHF 13‘143.80 (von 13‘480.80) zu entschädigen, und, zufolge der amtlichen Verteidigung ab 11. April 2019, es seien 39/40 der Kosten der amtlichen Verteidigung, d.h. CHF 6‘037.95 auf die Staatskasse zu nehmen, und die Gesamtentschädigung aus amtlicher Verteidigung in Höhe von CHF 6‘192.75 sei zu schützen, mit Überbindung von 1/40 auf den Beschuldigten. im Berufungsverfahren: