Die Hauptverhandlung vor der Einzelrichterin des Kantonsgerichts fand am 3. August 2021 in Anwesenheit des Beschuldigten und seiner Verteidigerin statt (act. B 4/11), wobei vorgängig ein Augenschein am Unfallort durchgeführt worden war (act. B 4/14). Das Urteil wurde gleichentags Seite 3 mündlich verkündet (act. B 4/11, S. 4) und im Dispositiv an die Parteien am 4. August 2021 versandt (act. B 4/15). Am 9. August meldete die Staatsanwaltschaft die Berufung gegen dieses Urteil an (act. B 4/17).