Gleichzeitig wurde der Beschuldigte der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 17. Mai 2015, 11:54 Uhr, schuldig gesprochen und - unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren - zu einer bedingten Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu je CHF 125.00, entsprechend CHF 12‘000.00, verurteilt, wobei die Letztere zufolge Verletzung des Beschleunigungsgebotes um 40 % reduziert wurde. Zudem wurde A. mit einer Busse von CHF 2‘400.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 24 Tagen, bestraft.