7.3 Entschädigung für die amtliche Verteidigung RA AA. wurde von der Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 17. Dezember 2018 bis zur erstinstanzlichen Beurteilung mit der amtlichen Verteidigung beauftragt (act. B 3/9.1). Im Berufungsverfahren wurde dem Berufungskläger mit Verfügung vom 19. November 2020 die amtliche Verteidigung gewährt (act. B. 6).