Die zweitinstanzliche Gerichtsgebühr wird auf CHF 2'500.00 festgesetzt (Art. 29 lit. b Gebührenordnung, bGS 233.3). Die Vorinstanz hat die Gerichtsgebühr auf CHF 1'500.00 festgelegt und die Auslagen – Kosten des Vorverfahrens von CHF 8'865.00 sowie die Kosten für die amtliche Verteidigung von CHF 7'019.00 – bis zum vorinstanzlichen Urteil dargelegt. Vor Obergericht sind zudem Auslagen von CHF 500.00 für die Vertretung der Anklage (Art. 422 Abs. 2 lit. d StPO) sowie die nachfolgend noch festzulegenden Kosten für die amtliche Verteidigung angefallen (Art. 422 Abs. 2 lit. a StPO).