Seite 27 logischer Zusammenhang zwischen diesen Störungen und den vorgeworfenen Taten bestehe. Es gebe für die Intelligenzminderung keine psychiatrische Therapie, vielmehr sei der Berufungskläger auf lange Sicht auf fachmännische Betreuung in einem geeigneten Milieu angewiesen. Betreffend der abnormen Sexualorientierung sei eine Heilung respektive Normalisierung der Triebausrichtung nicht möglich. Durch geeignete Massnahmen (organisatorisch, psychotherapeutisch, allenfalls pharmakotherapeutisch) sei es möglich, die Menschen in seiner Umgebung vor seiner sexuellen Übergriffigkeit zu schützen (act.