B 3/15), weshalb die Vorinstanz das Anklageprinzip, welches eine Bindung des Gerichts an den in der Anklage umschriebenen Sachverhalt statuiert, verletzt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_638/2019 vom 17. Oktober 2019 E. 1.4.2). Kernstück der Anklageschrift bildet die Darstellung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat. Die Darstellung des tatsächlichen Vorgangs ist auf den gesetzlichen Tatbestand auszurichten, der nach Auffassung