Diese habe bis kurz vor 20.00 Uhr gedauert und im Treppenhaus jenes Hauses habe sie die Privatklägerin getroffen. Diese habe irgendetwas vor sich hingemurmelt, was sie akustisch nicht habe verstehen können. Dort im Treppenhaus habe sie nicht den Eindruck gehabt, dass etwas passiert wäre vorhin. Sie sei weiter gegangen und habe auf ihrer Wohngruppe einen Bewohner getroffen und diesen zur Sonntagsvorbereitung