2.5.2.3 Die Auskunftsperson G., Wohngruppenleiter der Wohngruppe "E.", D., meldete am 14. November 2018 den am 27. Oktober 2018 stattgefundenen Vorfall auf der Wohngruppe "E." bei der Polizei in [...]. Anlässlich der Einvernahme vom 22. November 2018 erklärte er im Wesentlichen, dass die Privatklägerin bei ihm in der Wohngruppe lebe und am Abend des 27. Oktober 2018 mit einem weiteren Bewohner auf der Wohngruppe verblieben sei, während er mit den übrigen Mitgliedern der Wohngruppe an eine Disco gefahren sei.