In der Konfrontationseinvernahme gab die Privatklägerin zu Protokoll (act. B 3/4.1), der Berufungskläger sei ohne anzuklopfen in ihr Zimmer gekommen (Frage 9 und 12). Er habe sich auf ihr Bett gesetzt, sie auf ihr Bett gedrückt und sich auf sie gelegt. Sie habe sich wehren wollen, habe ihn wegdrücken wollen und habe um Hilfe gerufen (Frage 10). Sie habe ihn mit ihren Händen versucht wegzudrücken, aber er sei viel stärker gewesen.