Beide seien bekleidet gewesen. Er habe dann mit dem Oberkörper und Gesäss Bewegungen ähnlich wie beim Reiten gemacht. Sie habe sich wehren wollen und habe gerufen und versucht, ihn mit ihren Händen gegen seinen Oberkörper wegzudrücken. Aber er sei stärker gewesen und habe sie wieder zurück auf das Bett gedrückt. Er habe ihre Beine auseinandergedrückt. Zudem habe er ihr mehrmals gesagt, sie solle sich gerade ins Bett legen, was wegen des Bett-Endes nicht möglich gewesen sei. Nach ca. 25 Minuten sei der Berufungskläger aufgestanden und habe gesagt, er müsse jetzt gehen (vgl. act. B 3/2.1.9).