Der Privatklägerin habe das nicht so gefallen, sie habe "abe goh" gesagt und er sei nicht runter gegangen. Ob sie versucht habe, ihn wegzustossen, wisse er nicht (act. B 31/9). Er habe aufgehört, auf ihr zu "gumpen", weil sie sich beschwert habe. Ausgelöst, dass er von ihr runter gegangen sei, sei ihr festes Weinen gewesen, es sei ihr zu viel geworden (act. B 31/10). Ob er seit dem Vorfall mit der Privatklägerin wieder einen Menschen so am Körper berührt habe wie die Privatklägerin, wisse er jetzt nicht genau auswendig (act.