Seite 11 und habe geschrien, weil sie es nicht gut gefunden habe. Er habe sie nicht auf den Mund geküsst, nachher nicht mehr und vorher auch nicht (act. B 31/8). Er habe sie gezwungen, sich hinzulegen, wisse aber nicht mehr genau, wie er das gemacht habe. Er sei ein "bitzeli" auf ihr "gumpet". Auf die Nachfrage, ob ein "bitzeli" mit den komischen Bewegungen, die wie Sex sind, sagte der Berufungskläger ja genau. Der Privatklägerin habe das nicht so gefallen, sie habe "abe goh" gesagt und er sei nicht runter gegangen.