habe. Weiter habe der Berufungskläger mit seinem Oberkörper und Gesäss gegen den Willen der Privatklägerin während mehrerer Minuten wippende, den Beischlaf imitierende Bewegungen auf ihrem Körper ausgeführt. Die Privatklägerin habe sich mit wiederholtem Schreien und Versuchen, den Berufungskläger mit beiden Händen wegzustossen, gewehrt und habe versucht, sich aufzurichten (act. B 3/15).