2. Sachverhalt und Beweiswürdigung 2.1 Vorwürfe gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 5. März 2020 wird dem Berufungskläger zum einen vorgeworfen, die Privatklägerin sexuell belästigt zu haben, indem er – sie auf ihrem Bett sitzend, er auf dessen Bettrand sich befindend – sie mit seinen Händen gegen ihren Willen an ihren Brüsten und ihrem Bauch über der Kleidung berührt und fest angefasst sowie mehrmals versucht habe, sie auf den Mund zu küssen. Sie habe dem Berufungskläger gesagt, dass sie diese Handlungen nicht wolle und er gehen solle.