g) Mit Eingabe vom 9. Juni 2022 hielt der Verteidiger des Berufungsklägers an den bereits gestellten Beweisanträgen fest (act. B 14). h) Das D. reichte mit Eingabe vom 23. September 2022 eine Stellungnahme und einen Verlaufsbericht ab Juli 2020 ein (act. B 17 und B 18), welche den Parteien zugestellt wurden (act. B 20). Auf die entsprechenden Ausführungen und Angaben in den in lit. a - h vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen sein.