C. Erstinstanzliches Urteil Der Einzelrichter des Kantonsgerichts sprach A. am 27. August 2020 der sexuellen Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Zudem ordnete er eine ambulante Massnahme an und schob den Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der ambulanten Massnahme auf. Die Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt CHF 17'384.00 wurden dem Beschuldigten auferlegt und die Kosten der amtlichen Verteidigung einstweilen auf die Staatskasse genommen. RA AA. wurde für seine Bemühungen als amtlicher Verteidiger mit CHF 7'019.00 (inkl. Barauslagen und MwSt.) aus der Staatskasse entschädigt (act. B 3/36 und act.