1. Die Ziffern 1 bis 5 des Urteils des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 27. August 2020 seien aufzuheben. 2. Die Anschlussberufung sei kostenpflichtig abzuweisen. 3. A. sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 4. Eventualiter sei A. wegen mehrfacher sexueller Belästigung im Sinne von Art. 198 Abs. 2 StGB zu einer angemessenen Busse zu verurteilen. 5. Auf die Anordnung einer Massnahme sei zu verzichten. 6. Für die Überhaft sei A. seit 7. Dezember 2018 eine Genugtuung von CHF 100 pro Tag zuzusprechen. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates.