Berufungsbeklagte 2 C. Privatklägerin vertreten durch: CC. Gegenstand sexuelle Nötigung, evtl. versuchte sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters des Kantonsgerichts SE3 20 2 vom 27. August 2020 Anträge a) des Beschuldigten, Berufungsklägers und Anschlussberufungsbeklagten: im erstinstanzlichen Verfahren: 1. a) A. sei von Schuld und Strafe freizusprechen. b) Eventualiter sei A. wegen mehrfacher sexueller Belästigung im Sinne von Art. 198 Abs. 2 StGB zu einer angemessenen Busse zu verurteilen.