- in Dispositiv Ziff. 7, Feststellung bezüglich der Zivilforderung der Privatklägerin 3 (Politische Gemeinde Stein AR); - in Dispositiv Ziff. 8, Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände; - in Dispositiv Ziff. 10 Abs. 1, Entschädigung RA lic. iur. A____ als amtlicher Verteidiger; - in Dispositiv Ziff. 10 Abs. 2, Entschädigung RA lic. iur. D____ als amtlicher Verteidiger; mangels Berufung bzw. Anschlussberufung in Rechtskraft erwachsen ist. 2. Auf den Antrag, die Kosten für die Massnahme seien durch die Jugendanwaltschaft zu tragen, wird nicht eingetreten.