_ auferlegt und im Formatiert: Schriftart: Nicht Fett Umfang von 1/3 auf die Staatskasse genommen. Zusätzlich hat der Staat gestützt auf Art. Formatiert: Schriftart: Nicht Fett 135 Abs. 4 lit. a StPO einen Teil der Kosten der amtlichen Verteidigung vorläufig und den anderen Teil definitiv zu übernehmen (act. B 2 E. 8.1, S. 34).