Da die ausgefällte Freiheitsstrafe bereits vollumfänglich erstanden ist, erübrigen sich an dieser Stelle weitere Bemerkungen. 5. Massnahme 5.1 Am 12. August 2018 wurde M____ von der Jugendanwaltschaft vorsorglich im Schul- und Berufsbildungsheim Albisbrunn untergebracht. Mit Verfügung vom 9. November 2018 erfolgte der Wechsel ins Massnahmezentrum Arxhof (act. B 3/E, S. 7 und B 16, S. 1). Am 16. Mai 2019 hat das Jugendgericht die offene Unterbringung von M____ gemäss Art. 15 Abs. 1 JStG angeordnet resp. bestätigt (act. B 2 E. 5.3.1, S. 23 ff.).