Seite 24 Aufgrund der abstrakten Strafandrohung ist das schwerste Delikt vorliegend der Diebstahl, den M____ am 13. Januar 2018 zum Nachteil von W____ begangen hat. Dieser wird nach Art. 139 Ziff. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Dazu kommen strafschärfend die Schuldsprüche wegen Sachbeschädigung sowie wegen Widerhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.