Das Untersuchungsamt St. Gallen hat am 13. November 2019 eine bedingte Geldstrafe Formatiert: Schriftart: Nicht Fett Formatiert: Schriftart: Nicht Fett von 14 Tagessätzen zu CHF 30.00 und eine Busse von CHF 150.00 ausgesprochen (act. Formatiert: Schriftart: Nicht Fett B 29). Oben wurde festgehalten, dass das Obergericht für die heute zur Diskussion Formatiert: Schriftart: Nicht Fett stehenden Delikte einzig eine Freiheitsstrafe als angemessen erachtet;