3.7 Gegenüber dem Urteil des Jugendgerichts ist der Tatbestand der einfachen Körperverletzung (Vorfall vom 16. Februar 2018) nach dem Rückzug des Strafantrags durch W____ weggefallen. Dafür wird M____ neu wegen Diebstahls im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 StGB