B 3/A8, S. 4 f., Fragen 26 und 27), er habe die Tasche mitgenommen, weil er betrunken gewesen sei. Bezüglich der Tasche habe er nichts Spezielles vorgehabt. Er habe auch nicht gewusst, was sich darin befinde. Es sei ihm egal gewesen, ob sich in der Tasche etwas Wertvolles befinde oder nicht. Es hätten auch Taschentücher sein können, er hätte sie mitgenommen.