Weiter geht die Jugendanwaltschaft davon aus, dass M____ am 16. Februar 2018 anlässlich des Vorfalls bei der Fachhochschule in St. Gallen einen Rucksack mit Alkohol, einem Lautsprecher, einem Ladegerät für ein Samsung Mobiltelefon und einer Flasche Cola von W____ behändigt hat (act. B 3/E, S. 4).