Auf der andern Seite entfällt Art. 172ter StGB, wenn der Täter meint, eine Sache sei wertvoll, die in Wirklichkeit einen geringen Wert hat, ferner wenn es dem Täter gleichgültig ist, wie hoch der Schaden oder wie gross der Vermögenswert ist (TRECHSEL/CRAMERI, a.a.O., N. 6 zu Art. 172ter StGB; PHILIPPE WEISSENBERGER, a.a.O., N. 42 zu Art. 172ter StGB). Immerhin wird man bei Gegenständen, die üblicherweise nicht mehr als CHF 300.00 wert sind, im Zweifelsfall zu Gunsten des Täters darauf abstellen müssen, dass sein Vorsatz sich nicht auf einen höheren Wert oder Schaden richtete (PHILIPPE W EISSENBERGER, a.a.O., N. 42 zu Art. 172ter StGB).