Im vorliegenden Berufungsverfahren geht es somit noch um die Sachbeschädigung zum Nachteil der Politischen Gemeinde Stein (Vorfall vom 31. Oktober 2017), die Tätlichkeiten bzw. die einfache Körperverletzung zum Nachteil von W____ (Vorfälle vom 13. Januar 2018 und 16. Februar 2018), die Diebstähle zum Nachteil von W____ (Vorfälle vom 13. Januar 2018 und 16. Februar 2018), das Strafmass, den bedingten Strafvollzug, die Schutzmassnahme, die Anträge auf Überbindung der Kosten der Massnahme bzw. um Zusprechung einer Haftentschädigung sowie die Verlegung der Verfahrenskosten vor beiden Instanzen. 1.3 Beweisanträge