d) Mit Verfügung vom 9. Januar 2020 gewährte der Einzelrichter des Obergerichts M____ für das Berufungsverfahren die amtliche Verteidigung. Mit letzterer Aufgabe wurde RA lic. iur. A____ beauftragt (act. B 21). e) Ebenfalls am 9. Januar 2020 erklärten der amtliche Verteidiger des Berufungsklägers und die Berufungsbeklage 1 sich damit einverstanden, dass die noch offenen Punkte im schriftlichen Verfahren erledigt werden (act. B 17). f) Am 31. Januar 2020 und am 17. Februar 2020 reichten der Berufungskläger (act. B 25) und die Jugendanwaltschaft (act. B 28) je eine weitere Stellungnahme ein.